Rechtsprechung
SG Düsseldorf, 16.07.2003 - S 5 RJ 38/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,49500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 16.07.2003 - S 5 RJ 38/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2005 - L 5 KR 210/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R
Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen
Auszug aus SG Düsseldorf, 16.07.2003 - S 5 RJ 38/02
Ansprüche auf Beiträge verjähren gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV zwar auch dann in den 30 Jahren, wenn der Vorsatz zu ihrer Vorenthaltung bei Fälligkeit der Beiträge noch nicht vorlagen, er aber noch vor Ablauf der 4-jährigen Verjährungsfrist eingetreten ist (vgl. BSG Urteil vom 30.03.2000 - B 12 Kr 14/99 SozR 3 2400 § 25 SGB IV).